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Bausparen und Immobilienfinanzierung

Die meisten Bauherren oder Immobilienkäufer haben bereits einen Bausparvertrag, in den z.B. die vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden. Verständlich, dass die Frage aufkommt, ob und wie man einen solchen Vertrag im Rahmen der Gesamtfinanzierung einsetzen kann.

Bausparen - wie funktioniert das noch gleich?

Grundsätzlich wird beim Bausparvertrag einige Jahre zu niedrigen Guthabenzinsen gespart, bevor dann unter Anrechnung des ersparten Betrages ein Darlehen in Höhe der Differenz zur Bausparsumme zu einem von vornherein festen, günstigen Zinssatz gewährt wird. Je nach Tarif und Höhe der Bausparsumme und Sparleistung ergeben sich unterschiedliche Laufzeiten. Prinzipiell bedeuten höhere Sparzinsen auch wieder höhere Darlehenszinsen. In Zeiten höherer Spar- und Anlagezinsen ist stets zu prüfen, ob nicht wo anders günstigere Guthabenzinsen zu erzielen sind

Zugeteilter Bausparvertrag

Bei zugeteilten Bausparverträgen steht das Bausparguthaben direkt als Eigenkapital zur Verfügung. Das Bauspardarlehen ist sofort abrufbar, eine Vor- oder Zwischenfinanzierung ist nicht nötig. Im Normalfall sollte ein zugeteilter Bausparvertrag als günstiger Finanzierungsbaustein genutzt bzw. einbezogen werden, wenn die Ratenbelastung nicht zu hoch ist. Aber aufgepasst: gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase kann ein “normales” Bankdarlehen oftmals günstiger sein als das Bauspardarlehen. Vorteil des Bauspardarlehens: Sondertilgungen sind jederzeit beliebig möglich und verkürzen die Gesamtlaufzeit des Darlehens. Ein weiterer Vorteil ist, dass Bausparkassen ihre Darlehen im Grundbuch nachrangig absichern.

Es kann also unter dem Strich günstiger sein, auf das Bauspardarlehen zu verzichten und nur das Guthaben als Eigenkapital einzusetzen. Das ganze ist ein reines Rechenexempel.

Bestehender Bausparvertrag

Ein bestehender, noch nicht zuteilungsreifer Bausparvertrag macht eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung notwendig. Von einer Vorfinanzierung spricht man, wenn die Mindestzuteilungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind (Mindestguthaben oder Mindestlaufzeit sind noch nicht erreicht). Wenn diese Voraussetzungen bereits erfüllt sind, die Bewertungszahl aber noch unter der Zielbewertungszahl liegt, wird von einer Zwischenfinanzierung ausgegangen.

Neu abzuschliessender Bausparvertrag

Zu unterscheiden sind folgende Situationen nach Fristen: Die Finanzmittel werden sofort, in ca. zwei bis sechs Jahren oder aber erst in ca. sieben bis zehn Jahren benötigt. Wenn die Finanzierungsmittel in zwei bis sechs Jahren benötigt werden, käme entweder eine Soforteinzahlung in Frage, die eine Zuteilung in 24-48 Monaten ermöglicht, oder ein sogenannter Schnelltarif, der bis zu einem Zeitraum von sechs Jahren zugrunde zu legen wäre.

Wenn die Finanzmittel sofort bzw. innerhalb der nächsten Monate benötigt werden, lohnt sich der Abschluss neuer Bausparverträge nicht - auch wenn entsprechende Modelle von Banken immer wieder gerne und mit scheinbar guten Argumenten angeboten werden.

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(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg

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