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Darlehen nach und während der Zinsbindung umschulden

Das Zinsniveau bei Immobilienfinanzierungen liegt derzeit weit unter dem langjährigem Durchschnitt von ca. 8% p.a.. Es ist also mehr als verständlich, dass Sie sich fragen, wie Sie -ggf. auch trotz laufender Zinsbindung- von diesem günstigem Zinsniveau profitieren und bestehende Darlehen umschulden können. Hierzu bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:

1. Die sofortige Umschuldung bei Ablauf der Zinsbindung

Eine sofortige Ablösung Ihrer bestehenden Darlehen macht normalerweise nur Sinn, wenn die Zinsfestschreibung des Darlehens in Kürze abläuft. Wer sein teures Darlehen in der laufenden Zinsbindung ablösen möchte, muss dagegen mit so hohen Gebühren (Vorfälligkeitsentschädigung) rechnen, dass sich eine Umschuld fast nie rechnet.

>>>ausführliche Informationen zu diesem Thema>>>

2. Möglichkeiten zur Umschuldung bei bestehender Zinsbindung

Wer seine Baudarlehen vor einigen Jahren festgeschrieben hat und nach Möglichkeiten sucht, trotz laufender Zinsbindung von den niedrigen Zinsen zu profitieren, muss nicht unbedingt hohe Vorfälligkeitsgebühren in Kauf nehmen.

>>>ausführliche Informationen zu diesem Thema>>>

3. Umschuldung von Darlehen mit Zinsablauf in max. 12 Monaten

Sofern die Zinsbindung Ihrer bestehenden Darlehen innerhalb der nächsten bis zu 12 Monate ausläuft, empfiehlt sich, ggf. jetzt schon ein entsprechendes Anschlussdarlehen aufzunehmen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass dieses neue Darlehen bis zur Auszahlung frei von Bereitstellungszinsen ist. Kleiner Nachteil: wenn Sie heute ein Darlehen mit 10jähriger Zinsfestschreibung aufnehmen, das erst in z.B. 12 Monaten ausgezahlt wird, haben Sie dann „nur“ noch 9 Jahre Zinssicherheit. Als Alternative empfiehlt sich ein sog. Forwarddarlehen.

4. Umschuldung von Darlehen mit einem Zinsablauf in max. 5 Jahren

Ein sog. Forwarddarlehen bietet sich für alle an, deren Zinsfestschreibung in bis zu 60 Monaten ausläuft (mehr als 60 Monate Vorlaufzeit sind derzeit leider nicht möglich). Sie erhalten dabei das Anschlussdarlehen zu den heute gültigen Konditionen/Zinssätzen zzgl. eines kleinen Zinsaufschlages mit dem sozusagen die Bereitstellungskosten abgedeckt werden. Der Vorteil liegt darin, dass Sie bis zum Ablösetermin keinerlei Kosten für dieses Forwarddarlehen zu tragen haben und die spätere Abwicklung/Umschuldung weitestgehend automatisch erfolgt (dann fallen allerdings Notarkosten für die i.d.R. Abtretung der eingetragenen Grundschulden an die neue Bank an; Faustformel: ca. 0,20 bis 0,50% des Ablösebetrages).

Weiteres zum Thema “Umschuldung”:

 

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