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Forward-Darlehen

Die Zinsbindung Ihres Darlehens läuft in bis zu 60 Monaten aus?

Seit etwa 1996 gibt es die sog. Forward-Darlehen (auch „Voraus-Darlehen“ genannt) und immer mehr wird dieses Produkt von privaten Bauherren als Mittel entdeckt, um sich gegen steigende Zinsen bei Ablauf von Zinsbindungsfristen abzusichern.

Beispiel: die Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens läuft in den nächsten 5 Jahren aus und Sie möchten nicht riskieren, dass die Zinsen bis dahin deutlich gestiegen sind.

Sie schliessen bereits heute mit einem unserer Bankpartner einen Darlehensvertrag mit einem fest vereinbarten Zinssatz ab. Der Darlehensbetrag entspricht der Restschuld des alten Darlehens zum Auslauftermin.

Das neue Darlehen wird nicht sofort ausgezahlt, sondern erst zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindung Ihres alten Darlehens. Mit dem neuen Darlehen wird das alte abgelöst. Dieser Vorgang geschieht - ohne Ihre Mitwirkung - direkt zwischen alter und neuer Bank.

Während der Forward-Periode (Zeit von heute bis zum Auslauftermin) entstehen Ihnen keinerlei Kosten (wie Zinsen oder Bereitstellungszinsen).

Tipp: einige unserer Bankpartner übernehmen für Sie die Kosten für die spätere grundbuchliche Absicherung.

Die Konditionen für Forward-Darlehen sind neben den üblichen Faktoren wie Beleihungsauslauf und Darlehensbetrag von der Dauer der Forward-Periode abhängig. In der Praxis wird zum Beispiel je Monat „Vorauszeit“ ein Zuschlag von ca. 0,01% auf den aktuellen Zinssatz erhoben (soll ein Darlehen in 2 Jahren = 24 Monate abgelöst werden, erhöht sich der Zinssatz somit um z.B. ca. 0,24% nominal p.a., wobei die Monate, die sowieso frei von sog. “Bereitstellungszinsen” sind, hierauf angerechnet werden)

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(0 45 34) 29 84 70
Montag-Freitag 9.00-18.00 Uhr
 

 

(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg

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