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Eigenheimförderung in Rheinland-Pfalz 2015

Hier finden Sie die wesentlichen Rahmenbedingungen der Eigenheimförderungen in Rheinland-Pfalz. Die genauen Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen gehen wir im Rahmen einer Baufinanzierungsberatung gerne mit Ihnen durch und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

1. Was wird gefördert?

  • der Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
  • der Erwerb selbstgenutzter Eigenheime oder Eigentumswohnungen
  • Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum

2. Wer wird gefördert?

  • Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten

3. Wie wird gefördert?

  • durch zinsgünstige Darlehen (im sog. “Hausbankverfahren”)

4. Wie hoch wird gefördert?

  • je nach Lage der Immobilie (!) kann die Förderung für beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern bis zu 42.000 Euro betragen

5. Was ist besonders zu beachten?

  • die Höhe der Förderung hängt von den Einkommensverhältnissen und der genauen Lage der Immobilie ab
  • Anträge müssen vor Kauf oder Baubeginn bei der Kreis- oder Stadtverwaltung gestellt werden
  • das eigentliche Förderdarlehen wird dann über die Hausbank vor Ort beantragt

6. Persönliche Beratung vor Ort

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Partnerbüros in >Rheinland-Pfalz<

 

Sie haben Fragen?
 
(0 45 34) 29 84 70
Montag-Freitag 9.00-18.00 Uhr
 

 

(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg

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